Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung nach §1 Abs.3 Satz 1 ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (wie die VT) und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 als Einzelsupervision durchzuführen sind.
Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist an der Ambulanz der Ausbildungsstätte
möglich sowie in von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen (sog. Lehrpraxen oder Teilambulanzen).
Für die durchgeführten „Psychotherapiestunden“ erhalten Sie eine auf dem Kassensatz basierende anteilige Vergütung.
Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist an der Ambulanz der Ausbildungsstätte
möglich sowie in von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen (sog. Lehrpraxen oder Teilambulanzen).
Für die durchgeführten „Psychotherapiestunden“ erhalten Sie eine auf dem Kassensatz basierende anteilige Vergütung.