Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Inhaltliche Gliederung der Ausbildung

Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 zum Psychotherapeutengesetz umfasst die Ausbildung folgende Bausteine:

  • Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
  • Selbsterfahrung: 120 Stunden
  • Praktische Tätigkeit: 1800 Stunden (davon 1200 Stunden stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit und 600 Stunden in einer psychosomatischen oder psychotherapeutischen Klinik oder einer kooperierenden psychotherapeutischen/psychiatrischen Praxis)
  • Praktische Ausbildung (Durchführung ambulanter Richtlinienpsychotherapien): 600 Stunden
  • Supervision: 150 Stunden, davon mind. 50 Stunden als Einzelsupervision
  • Ergänzendes Studium („freie Spitze“): 930 Stunden

Theoretische Ausbildung

Um zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gemäß §3 der Ausbildungs- & Prüfungsverordnung zum Psychotherapeutengesetz die Teilnahme an Theorieveranstaltungen im Umfang von 600 Unterrichtseinheiten nachweisen.

In 200 UE werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit vermittelt und im Rahmen der vertieften Ausbildung mit 400 UE erwerben Sie Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (bei uns: Verhaltenstherapie).

In den Seminaren werden die Ausbildungsinhalte vertiefend und anwendungsbezogen erörtert. Dabei liegt das Augenmerk auf psychologischen, psychopathologischen und medizinischen Zusammenhängen. Während der Seminare erfolgt ferner die Vorstellung der praktischen psychotherapeutischen Arbeit. Die praktischen Übungen umfassen Falldarstellungen und Behandlungstechniken der psychotherapeutischen Arbeit mit Patient:innen.
 

Praktische Tätigkeit (pT1 und pT2)

Die praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient:innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

Die Praktische Tätigkeit 1 (PT I) umfasst 12 Monate und 1.200 Stunden und findet in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder an einer von der zuständigen (Landes-)Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtung.

Die Praktische Tätigkeit 2 (PT II) umfasst 6 Monate und 600 Stunden und ist in einer vom  Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der kinder- und jugendpsychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Insgesamt dauern PT1 und PT2 zusammen mindestens 18 Monate.

 

Praktische Ausbildung (600 Stunden ambulante Patient:innenbehandlung unter Supervision)

Die praktische Ausbildung nach §1 Abs.3 Satz 1 ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (wie die VT) und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patient:innen mit Störungen mit Krankheitswert. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patient:innenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 als Einzelsupervision durchzuführen sind.

Die supervidierte Behandlung von Patient:innen ist an der Ambulanz der Ausbildungsstätte möglich sowie in von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen (sog. Lehrpraxen oder Teilambulanzen).

Für die durchgeführten „Psychotherapiestunden“ erhalten Sie eine auf dem Kassensatz basierende anteilige Vergütung.

Selbsterfahrung

Regelung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Selbsterfahrung im Rahmen der VT-Ausbildung umfasst mindestens 120 Stunden.

"Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf." (§5 APrV).
Die Selbsterfahrung findet bei anerkannten Selbsterfahrungsleiter:innen statt.

Umsetzung am apb
Die Selbsterfahrung wird am apb als Gruppenselbsterfahrung realisiert. Dazu begibt sich die Ausbildungsgruppe an 5 in der Regel zwei- bis dreitägigen Blöcken etwa alle sieben Monate in ein externes Tagungshaus. Zwei erfahrene Selbsterfahrungsleiter:innen begleiten den Kurs.

  • Selbsterfahrung I Reflexion biografischer Einflüsse I
  • Selbsterfahrung II Reflexion biografischer Einflüsse II
  • Selbsterfahrung III Regeln und Botschaften im Kontext der eigenen Biographie
  • Selbsterfahrung IV Schwierige Situationen in der Therapie - Umgang mit eigenen Emotionen
  • Selbsterfahrung V Schwierige Situationen in der Therapie- Umgang mit Abschied und Trauer 

Ergänzendes Studium ("freie Spitze")

Das ergänzende Studium - auch freie Spitze - umfasst 930 Stunden und vervollständigt die Ausbildung auf die im Psychotherapeutengesetz festgelegten 4.200 Stunden.

Sie ermöglicht es dem Ausbildungsinstitut thematische Schwerpunkte zu setzen und zu vertiefen. Am apb sind dies v.a. die in der DGVT-Tradition stehenden regionalen Arbeitsgruppen mit Themen wie Diagnostik und kollegialen Austausch über die praktische Fallarbeit.

Darüber hinaus entsteht durch die freie Spitze die Möglichkeit, mit selbst organisierten Fortbildungen eigene Interessensschwerpunkte zu setzen, die über die in der theoretischen Ausbildung definierten Lernstoffe hinausgehen.
 

  erreichen Sie überUmfang
A PflichtBesuch der regionalen Arbeitsgruppe und Treffen mit der Lehrgangsleitungmind. 150 UE
max. 500 UE
12 Durchführungen des SKID/DIPS/ Kinder-DIPS im Rahmen der pA
(darüber hinausgehende strukturierte klinische Interviews werden natürlich angerechnet)
2 UE je SKID/DIPS
bzw. Kinder-DIPS (24 UE)
Teilnahme an 4 Fallkonferenzen mit mind. 1 Fallvorstellung2 UE pro Fallkonferenz +
4 UE pro Fallvorstellung (12 UE)
Teilnahme an den Ambulanztreffen2 UE pro Ambulanztreffen
Teilnahme an Arbeit mit dem Ambulanz-Organisations-System (AmbOS)6 UE
Vorbereitung auf die Zwischenprüfung10 UE
Dokument Regelungen zur Durchführung der pA (PA001) lesen15 UE
Dokument Umgang mit Suizidalität (PA020a) lesen5 UE
B Kür
 
Vor- & Nachbereitung der Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildungmax. 200 UE
Dokument "Ressourcensammlung Diagnostik" lesen
AmbOS/Infoblätter/Praktische Ausbildung/05 Anamnese & Diagnostik/ Ressourcensammlung_Diagnostik.pdf
10 UE
Dokument "Leitfaden für die Falldarstellung" lesen als Vorbereitung für die staatliche Prüfung5 UE
Seminare zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung2 x 8 UE
Teilnahme an Veranstaltungen „rund um die Psychotherapie“ außerhalb des apb (z.B. dgvt-Workshops, Ringvorlesungen an Universitäten, Fortbildungen für Ärzte & Psychologen in Kliniken ...)1 UE je 45 Min.
Teilnahme an Ambulanztreffen im Rahmen der praktischen Ausbildung2 UE je Treffen
Teilnahme an Kurssprechertreffen mit Protokollerstellung4 UE je Treffen
Mehr-Stunden aus der praktischen Tätigkeit (1 & 2)max. 300 UE
Mehr-Stunden aus der der theoretischen Ausbildung1 UE je 45 Min.
Mehr-Stunden aus der Selbsterfahrung1 UE je 45 Min.
Mehr-Stunden aus der praktischen Ausbildung1 UE je Therapiestunde
Lehrfilme der DGVT ansehen (Moodle Plattform ab 2022)1 UE je 45 Min.

 

Wer kann teilnehmen?

Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten, bzw. zur Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, konsekutiver Master) oder ein gleichwertiger (ausländischer) Hochschulabschluss in Psychologie. Im Masterstudium muss das Fach Klinische Psychologie geprüft und bestanden werden. Ebenfalls gilt ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) der Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Heilpädagogik (Diplom, Master, Magister) als zugangsberechtigend. Studierende bzw. Absolvent:innen der Sonderpädagogik erfüllen die Zugangsvoraussetzungen zur KJP-Ausbildung in Baden-Württemberg nur dann, wenn sie sich zum Zeitpunkt des 01.11.2019 bereits im Studium befanden oder dieses bereits abgeschlossen hatten.

Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?

Registrieren Sie sich bei der DGVT als Interessent:in für eine KJP-Ausbildung

Wenden Sie sich anschließend an Frau Schwarz (d.schwarz@ap-bodensee.de), um sich für eine Infoveranstaltung anzumelden. In dieser präsentiert Ihnen unsere Institutsleitung ausführlich und transparent die schönen und die herausfordernden Seiten der Ausbildung an unserem Institut. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Informationsveranstaltung als Voraussetzung für die Bewerbung gilt.

Nach Teilnahme an der Infoveranstaltung freuen wir uns über Ihre Bewerbungsunterlagen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen, die Sie uns gerne elektronisch zusenden können (d.schwarz@ap-bodensee.de). Für unsere KJP-Lehrgänge gelten keine Bewerbungsfristen, die Unterlagen werden fortlaufend gesichtet.
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen findet das Zulassungsgespräch mit der Instituts- & Ambulanzleitung statt. Dieses dient dem vertieften Kennenlernen und Einschätzen Ihrer persönlichen Eignung zum Therapeut:innenberuf. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung. 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 

Die nächsten Termine für die Infoveranstaltung

Sie können unsere Infoveranstaltung unverbindlich besuchen, um sich über eine Ausbildung bei uns zu informieren. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Schreiben Sie dazu eine Email mit Ihrem Wunschtermin an Frau Schwarz (d.schwarz@ap-bodensee.de).

2024

DatumOrt
Dienstag, 05. März 2024, 14:00 UhrOnline
Dienstag, 07. Mai 2024, 14:00 UhrOnline
Dienstag, 09. Juli 2024, 14:00 UhrOnline

Beginn und Dauer der Ausbildung

Der nächste KJP-Kurs am apb beginnt im November 2024. Sie können sich hierfür fortlaufend bewerben. Aufgrund der Reform der Psychotherapeut:innenausbildung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob / wann wir danach nochmal einen KJP-Kurs anbieten können.

Nach ca. 18 Monaten, wenn die praktische Tätigkeit abgeschlossen ist, erfolgt eine mündliche Zwischenprüfung. Nach der Zwischenprüfung beginnt die praktische Ausbildung im Rahmen derer Sie eigene Patient:innen ambulant und unter Supervision behandeln. Am Ende der Ausbildung, wenn alle Ausbildungsbausteine absolviert wurden, steht die staatliche Prüfung, die immer im Frühling oder im Herbst eines Jahres absolviert werden kann. Die meisten Teilnehmer:innen schließen ihre Ausbildung ca. 3 ½ Jahre nach Beginn ab.

Es gibt immer wieder Gründe (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, o.ä.) weshalb einzelne Teilnehmer:innen sich nicht mehr an ihren ursprünglichen Zeitplan halten können. Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam einen Weg, wie Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.

Kosten der Ausbildung

Die Kosten für die Ausbildung zum:zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in belaufen sich derzeit auf 13.914,- Euro (ohne Supervisionskosten). Wenn Sie Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) sind, dann reduzieren sich die Kosten um 900,- EUR und betragen insgesamt 13.014,- EUR. Hinzu kommen die Gebühren für die Supervision, welche nach Aufnahme der praktischen Ausbildung fällig werden. 

In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten: 

  • Anmelde- und Zulassungsverfahren 
  • Theoretische Ausbildung (mind. 600 Std.) 
  • Gruppen-Selbsterfahrung (mind. 120 Std.) - jedoch ohne Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Ergänzendes Studium (930 Std. „freie Spitze“) 
  • Coaching der praktischen Tätigkeit 
  • Anleitung der regionalen Arbeitsgruppen, Lehrgangsleitung 
  • Anleitung während der praktischen Ausbildung in der Ambulanz des apb oder in einer kooperierenden Lehrpraxis  
  • Haftpflichtversicherung über die Ausbildungsträgerin dgvtA 
  • Begutachtung von zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 KJPsychTh-APrV für die Zulassung zur Prüfung 
  • Ausstellung eines apb und/oder DGVT-Abschlusszertifikates (Fachkundenachweis) nach bestandener Prüfung.