Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
Die Praktische Tätigkeit 1 (PT I) umfasst 12 Monate und 1.200 Stunden und findet in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder an einer von der zuständigen (Landes-)Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
Die Praktische Tätigkeit 2 (PT II) umfasst 6 Monate und 600 Stunden und ist in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.
Insgesamt dauern PT1 und PT2 zusammen mindestens 18 Monate.
Die Praktische Tätigkeit 1 (PT I) umfasst 12 Monate und 1.200 Stunden und findet in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder an einer von der zuständigen (Landes-)Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
Die Praktische Tätigkeit 2 (PT II) umfasst 6 Monate und 600 Stunden und ist in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.
Insgesamt dauern PT1 und PT2 zusammen mindestens 18 Monate.
Fragen zur Praktischen Tätigkeit
Ist mir ein Platz an meiner Wunschklinik sicher?
Nein, es gibt an jeder Kooperationsklinik eine begrenzte Anzahl von Plätzen.
Ich würde in der Ausbildung zum PP die pT gerne in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie machen. Geht das?
Ja, in Baden-Württemberg können 600 Std. pT in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anerkannt werden.
Wenn ich Vollzeit arbeite schaffe ich die pT in weniger als 18 Monaten
Leider nein, für die pT I gilt, dass sie - neben 1200 Std. - mindestens ein Jahr angestellt sind. Für pT II gilt analog ein Zeitkriterium von 6 Monaten. 300 Zusatzstunden aus der pT lassen sich allerdings auf die „freie Spitze“ anrechnen.