Selbsterfahrung

Regelung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Selbsterfahrung im Rahmen der VT-Ausbildung umfasst mindestens 120 Stunden.

"Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf." (§5 APrV).
Die Selbsterfahrung findet bei anerkannten Selbsterfahrungsleitern statt.

Umsetzung am apb
Die Selbsterfahrung wird am apb als Gruppenselbsterfahrung realisiert. Dazu begibt sich die Ausbildungsgruppe an 5 Wochenenden etwa alle sieben Monate (Freitag- bis Sonntagnachmittag oder Donnerstag- Samstagnachmittag) in ein externes Tagungshaus in Klausur. Je eine erfahrene Selbsterfahrungsleiterin und ein erfahrener Selbsterfahrungsleiter begleiten den Kurs.
 
Selbsterfahrung I
Reflexion biographischer Einflüsse I
Selbsterfahrung II
Reflexion biographischer Einflüsse II
Selbsterfahrung III
Konflikte: Regeln und Botschaften im Kontext der eigenen Biographie
Selbsterfahrung IV
Schwierige Situationen in der Therapie - Umgang mit eigenen Emotionen
Selbsterfahrung V
Schwierige Situationen in der Therapie – Umgang mit Abschied und Trauer