Theorieausbildung
Um zur staatlichen Abschlußprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gemäß §3 der Ausbildungs- & Prüfungsverordnung zum Psychotherapeutengesetz die Teilnahme an Theorieveranstaltungen im Umfang von 600 Unterrichtseinheiten nachweisen.
In 200 UE werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit vermittelt und im Rahmen der vertieften Ausbildung mit 400 UE erwerben Sie Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (bei uns: Verhaltenstherapie).
In den Seminaren werden die Ausbildungsinhalte vertiefend und anwendungsbezogen erörtert. Dabei liegt das Augenmerk auf psychologischen, psychopathologischen und medizinischen Zusammmenhängen. Während der Seminare erfolgt ferner die Vorstellung der praktischen psychotherapeutischen Arbeit mit Patienten.
Die praktischen Übungen umfassen Falldarstellungen und Behandlungstechniken der psychotherapeutischen Arbeit mit Patienten.
In 200 UE werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit vermittelt und im Rahmen der vertieften Ausbildung mit 400 UE erwerben Sie Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (bei uns: Verhaltenstherapie).
In den Seminaren werden die Ausbildungsinhalte vertiefend und anwendungsbezogen erörtert. Dabei liegt das Augenmerk auf psychologischen, psychopathologischen und medizinischen Zusammmenhängen. Während der Seminare erfolgt ferner die Vorstellung der praktischen psychotherapeutischen Arbeit mit Patienten.
Die praktischen Übungen umfassen Falldarstellungen und Behandlungstechniken der psychotherapeutischen Arbeit mit Patienten.