Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen (Studienabschlüsse) für die PP- bzw. KJP-Ausbildung sind gesetzlich geregelt:
Darüber hinaus setzt die Zulassung zur Ausbildung die persönliche und fachliche Eignung voraus.
- Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master) oder ein gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie. Im Masterstudium muss das Fach Klinische Psychologie geprüft und bestanden werden.
- Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten, bzw. zur Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, konsekutiver Master) oder ein gleichwertiger (ausländischer) Hochschulabschluss in Psychologie. Im Masterstudium muss das Fach Klinische Psychologie geprüft und bestanden werden. Ebenfalls gilt ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) der Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Heilpädagogik (Diplom, Master, Magister) als zugangsberechtigend. Studierende bzw. Absolvent:innen der Sonderpädagogik erfüllen die Zugangsvoraussetzungen zur KJP-Ausbildung in Baden-Württemberg nur dann, wenn sie sich zum Zeitpunkt des 01.11.2019 bereits im Studium befanden oder dieses bereits abgeschlossen hatten.
Darüber hinaus setzt die Zulassung zur Ausbildung die persönliche und fachliche Eignung voraus.
Reform der Psychotherapeutenausbildung - Neue Zugangsvoraussetzungen
Am 01.09.2020 hat sich das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geändert. Es gibt nun ein PsychThG–alte Fassung und ein PsychThG–neue Fassung. Diese Reform hat nicht nur Auswirkungen auf die Art der Ausbildung (in Zukunft "Weiterbildung"), sondern auch Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen sowie das Berufsbild.
Das PsychThG-neue Fassung gilt für alle Bachelor-Studiengänge, welche nach dem 01.09.2020 aufgenommen wurden.
Nach dem PsychThG–neue Fassung ist nun ein neuer polyvalenter Bachelorstudiengang Psychologie und ein neuer Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule mit einer Staatsprüfung abzuschließen, um die Approbation zum:r Psychotherapeut:in erhalten zu können. Diese Zugangsvoraussetzung gilt sowohl für den Erwachsenen- als auch für den Kinder- und Jugendlichenbereich, wobei die Unterscheidung zwischen den bisherigen Berufsbildern des:r Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in weggefallen ist.
Vertiefte Informationen finden Sie beispielsweise unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-psychotherapeut/seiten/ausbildung/
www.psychotherapeutIn-werden.de
https://www.dgps.de/schwerpunkte/psychotherapie-gesetzesreform
https://www.kbap.de/reform-der-psychotherapeutenausbildung-ab-2020/
Sind Sie aktuell in einem Bachelor oder Masterstudiengang, der die aktuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllt?
Keine Sorge, auf absehbare Zeit werden wir weiterhin Ausbildungen zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in anbieten. Aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage müssten wir dennoch empfehlen, eher früher als später den Schritt in die Ausbildung zu wagen.
Das PsychThG-neue Fassung gilt für alle Bachelor-Studiengänge, welche nach dem 01.09.2020 aufgenommen wurden.
Nach dem PsychThG–neue Fassung ist nun ein neuer polyvalenter Bachelorstudiengang Psychologie und ein neuer Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule mit einer Staatsprüfung abzuschließen, um die Approbation zum:r Psychotherapeut:in erhalten zu können. Diese Zugangsvoraussetzung gilt sowohl für den Erwachsenen- als auch für den Kinder- und Jugendlichenbereich, wobei die Unterscheidung zwischen den bisherigen Berufsbildern des:r Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in weggefallen ist.
Vertiefte Informationen finden Sie beispielsweise unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-psychotherapeut/seiten/ausbildung/
www.psychotherapeutIn-werden.de
https://www.dgps.de/schwerpunkte/psychotherapie-gesetzesreform
https://www.kbap.de/reform-der-psychotherapeutenausbildung-ab-2020/
Sind Sie aktuell in einem Bachelor oder Masterstudiengang, der die aktuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllt?
Keine Sorge, auf absehbare Zeit werden wir weiterhin Ausbildungen zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in anbieten. Aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage müssten wir dennoch empfehlen, eher früher als später den Schritt in die Ausbildung zu wagen.