Zusatzqualifikationen

Neben der grundständigen Ausbildung können Sie derzeit Zusatzqualifikationen in folgenden Bereichen erwerben:

Befähigung zur Durchführung und Abrechnung von Gruppentherapien
Notwendig für die Ergänzungsqualifikation zur fachlichen Befähigung von Psychologischen Psychotherapeut:innen zur Abrechnung von Gruppen-Psychotherapie nach den Nrn. 883 und 884 BMÄ (bei vorliegender Fachkunde in VT gemäß § 95cSGBV) ist der Nachweis von Theorieseminaren im Umfang von 48 UE und praktische Erfahrung von mind. 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung unter Supervision (mind. 40h).
Auf die Theorieseminare ist die im Rahmen des üblichen Curriculums angebotene Lehrveranstaltung zur Verhaltenstherapie in Gruppen anrechenbar. Die übrigen Seminarstunden können Sie bei externen Anbietern belegen, bspw. der DGVT, die auch in Konstanz regelmäßig (kostenpflichtige) Weiterbildungsveranstaltungen i.R. des Gruppencurriculums anbietet.

Befähigung zur Durchführung und Abrechnung von Psychotherapien mit Kindern- und Jugendlichen (für PP)
Die Möglichkeit zum Erwerb der KJP-Zusatzqualifikation besteht im Anschluss an die abgeschlossene oder zumindest weit fortgeschrittene PP-Ausbildung. Damit möchten wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen in die „Haupt-Ausbildung“ investiert werden und AusbildungskandidatInnen sich nicht überfordern.
Es werden 200 KJP-spezifische Seminarstunden in der Theorieausbildung benötigt. Wir rechnen Seminare aus der PP-Theorieausbildung an, die einen direkten Bezug zur KJP-Ausbildung haben, das sind insbes. die eindeutigen KJP-Themen wie „VT bei Kindern und Jugendlichen“ und darüber hinaus einige Methodenseminare.
Zum Besuch weiterer Theorieseminare schließen Sie Gasthörerverträge mit der DGVT ab. Dort wird eine Unterrichtseinheit mit einem Betrag von ca. 15 Euro in Rechnung gestellt.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen 180 Behandlungsstunden - unter Supervision -  erbracht werden.
Es gibt einen Pool von KJP-Supervisoren, aus dem Supervisoren ausgewählt werden können. Die Supervisionen dürfen im Gruppenrahmen stattfinden.
Es fallen keine zusätzlichen Selbsterfahrungsstunden und keine zusätzliche praktische Tätigkeit an. Außerdem muss keine Abschlussprüfung über die KJP-Fälle abgelegt werden. Es wird kein zusätzlicher Semesterbeitrag fällig.
 

Übende und Suggestive Verfahren

Sie machen die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut:in (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in, möchten in Ihrer zukünftigen Praxis auch Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie oder klinische Hypnose anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen? Dann bietet sich der Erwerb der Zusatzqualifikation Übende und suggestive Techniken an.

Das Wichtigste in Kürze
Vom Gesetz her ist der Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Interventionen im Rahmen des Fachkundenachweises gemäß Abs. 1 bis 3 durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Im Rahmen der theoretischen Ausbildung zum PP und KJP wird dies entsprechend berücksichtigt.